C2 Schon einen oder mehrere Rentenplannen

Sie haben schon in Ihrem Unternehmen einen oder mehrere Rentenplannen/Gruppenversicherungen für alle Ihre in einer Bauaktivität tätigen Angestellten
  • Sie sollen an diesem SZR-Bauangestellten nicht teilnehmen, unter der Bedingung, dass Ihr(e) Rentenplan(nen)/Gruppenversicherung(en) für alle Ihre Bauangestellten gilt(gelten) und mindestens dem SZR-Bauangestellten gleichwertig ist(sein); und
  • Sie müssen am spätestens für den 01/06/2023 die ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung als Arbeitgeber sowie das versicherungsmathematische Attest (über Ihren Vermittler bei Ihrem Versicherer oder Ihrem Rentenfonds zu beantragen) dem Fonds für Existenzsicherheit für die Zusatzrenten des Baubetriebs, fbzp-fsep Constructiv, Rue Royale 132 Bte 3, 1000 Bruxelles per Einschreiben zurücksenden. Diese 2 auszufüllenden Dokumenten können Sie hier herunterladen:
 --> Achtung: Wenn Sie nicht reagieren, werden Ihre Angestellten obligatorisch Mitglieder des SZR-Bauangestellten.

Sie (oder Ihr Sozialsekretariat) müssen diese Bauangestellten ab 1. Januar 2023 bei der DmfA unter einer der folgenden LSS-Arbeitgeberkennzahlen angeben: 024, 026, 044 oder 054 da der Arbeitgeberbeitrag für den SZR-Bauangestellten wird vom LSS erhoben sein.
 
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