C1 Keinen Rentenplan für Ihre Angestellten

Sie haben keinen Rentenplan/Gruppenversicherung für Ihre Angestellten in Ihrem Unternehmen und alle Ihre Arbeiter gehören zum PA124.
  • Ihre PA200 Angestellten werden als Bauangestellten betrachtet. Sie treten ab 1. Januar 2023 obligatorisch dem SZR-Bauangestellten bei, der eine Zusatzrente und eine Todesfalldeckung im Falle vom Tod vor der Rente vorsieht.
  • Sie (oder Ihr Sozialsekretariat) müssen diese Bauangestellten ab 1. Januar 2023 bei der DmfA unter einer der folgenden LSS-Arbeitgeberkennzahlen angeben: 024, 026, 044 oder 054 da der Arbeitgeberbeitrag für den SZR-Bauangestellten wird vom LSS erhoben sein.
 
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